• Allgemeine Bedingungen

    - Die Geschäftsbedingungen basieren auf den Grundlagen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG), dem Obligationenrecht (OR) und den jeweiligen vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten GAV.

    - Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres temporären Mitarbeiters beim Kunden. Sie gelten auch automatisch bei Verlängerung oder Folgeaufträgen.

    - Der Kunde anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich. Ist er damit nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren; in diesem Fall wird der Einsatz unseres temporären Mitarbeiters sofort beendet und der Verleihvertrag annulliert.

  • Vertragsverhältnisse

    - Das unseren Kunden von uns zur Verfügung gestellte temporäre Personal wurde sorgfältig geprüft und den gestellten Anforderungen entsprechend ausgewählt. Unser temporärer Mitarbeiter ist durch einen Arbeitsvertrag an die Grisu's Allerlei GmbH gebunden und steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu unseren Kunden.

    - Tagespauschalen, Spesen, Beginn und Dauer des Einsatzes werden telefonisch oder per E-Mail im Voraus vereinbart und mit einem Verleihvertrag schriftlich bestätigt. Diese Abmachungen gelten jeweils nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.

    - Der temporäre Mitarbeiter ist verpflichtet, sich den Bedürfnissen des Kunden anzupassen, dessen Arbeitszeit, Betriebsordnung und Gepflogenheiten zu anerkennen und zu befolgen. Er hat seine Arbeit nach bestem beruflichem Können sorgfältig und pflichtbewusst auszuführen. Er anerkennt seine Schweigepflicht gegenüber Drittpersonen.

    - Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen in betriebssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese von unserem temporären Mitarbeiter richtig gehandhabt werden“.

    - Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, alle Massnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit des temporären Mitarbeiters zu treffen (EKAS-Richtlinien 6508 vom 01.01.2000) und sich an die, der Tätigkeit entsprechenden, gesetzlichen, Vorschriften zu halten. Er ist dafür besorgt, dass unser temporärer Mitarbeiter die besonderen Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.

    - Ist der temporäre Mitarbeiter den Anforderungen unseres Kunden wider Erwarten nicht gewachsen, steht diesem das Recht auf Rückweisung ohne Verrechnung innert den ersten vier Arbeitsstunden zu, wobei wir uns sofort um eine Ersatzkraft bemühen werden.

    - Die temporären Mitarbeiter werden durch die Grisu's Allerlei GmbH entlöhnt. Alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben, sowie sämtliche administrative Kosten werden durch uns getragen. Unsere Mitarbeiter sind weder berechtigt vom Einsatzbetrieb Geld einzufordern noch entgegenzunehmen. Zahlungen an diese befreien in keinem Fall von der Zahlungspflicht gegenüber uns.

    - Überstunden dürfen nur nach vorangehender Absprache zwischen dem Kunden und der Grisu's Allerlei GmbH geleitstet werden. Sie werden mit einem Zuschlag von 25 Prozent bzw. 50 Prozent (Sonn- und Feiertage) des Grundlohnes fakturiert, wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wird. Die Zuschläge werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Als Überstunden gelten die Stunden welche über die betriebsüblichen Arbeitszeiten (Arbeits- und Lenkzeiten max. 10 Stunden pro Tag) hinausgehen.

    - Wird ein Mitarbeiter der Grisu's Allerlei GmbH während eines bestimmten Zeitraums gemietet und kann dann doch nicht täglich eingesetzt werden, wird eine Ausfallentschädigung von CHF 200.00 / Tag verrechnet. Diese entfällt, wenn der Ausfall bei der Geschäftsleitung am Vortag bis 12.00 Uhr bekanntgegeben wird.

  • Haftung

    - Der temporäre Mitarbeiter unterliegt den Weisungen des Kunden, er untersteht seiner Aufsicht und Verantwortung. Der temporäre Mitarbeiter behandelt die ihm anvertrauten Fahrzeuge und Ware als wäre es sein Eigentum. Die Grisu's Allerlei GmbH lehnt grundsätzlich jegliche Haftung ab für Personen-, Sach- und Folgeschäden, die durch einen temporären Mitarbeiter verursacht werden.

    - Für die Verpackung der Waren ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Ware soll wetterfest und bei zerbrechlichen Gütern auch schlagfest verpackt sein. 

    - Bei Streitigkeiten gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.


  • Datenschutz

    - Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben.

  • Zahlungsbedingungen

    - Aufträge welche über Zusatzdienste verfügen, wie Fahrzeugmiete, Anreise per Flug, Schiene, anderen Fahrzeugen oder weitere Fremdleistungen gehen sind durch den Kunden oder per Vorkasse zu Leisten.

    - Ab Rechnungsdatum gelten die aufgeführten Zahlungsfristen absolut netto oder gegen Vorausrechnung. Wir können keine Skonti gewähren sofern nicht dementsprechend aufgeführt, unberechtigte Abzüge müssen wir nachbelasten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Spesen und Verzugszinsen von 6% verrechnet. Für die Zahlung muss der beiliegende Einzahlungsschein oder die aufgeführte IBAN verwendet werden.

  • Gerichtsstand

    - Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Grisu's Allerlei GmbH.

 

   
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